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Wer Schimmel im Schlafzimmer oder Schimmel im Bad entdeckt, sollte sofort handeln. Das Schimmel gesundheitsschädlich ist und eine Schimmel Allergie auslösen kann, wurde mittlerweile hinreichend bewiesen. Vor allem bei Kindern und Allergikern kann Schimmel im Schlafzimmer Atemwegsbeschwerden wie Reizhusten und eine Schimmelpilzallergie auslösen. Auch Asthma kann eine Folge von Schimmel in Wohnräumen sein. Die Beseitigung dieser Pilze, egal ob weißer Schimmel oder schwarzer Schimmel, ist also dringend notwendig. Auch wenn der Schimmel noch nicht sichtbar ist, kann ein Schimmeltest Gewissheit schaffen, dass eine Schimmelsanierung notwendig sein kann. Reagieren Sie schnell, um Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie nicht zu gefährden.
Haben Sie Schimmelpilz in Ihrer Wohnung entdeckt? Dann muss schnell mit der Schimmelbekämpfung begonnen werden. Andernfalls breitet sich weißer Schimmel oder schwarzer Schimmel und andere Schimmelarten in Ihren Wohnräumen weiter aus und nimmt eventuell auch Einfluss auf Ihre Gesundheit. Bei Schimmel in Mietwohnungen, sollten Sie bei Schimmel am Fenster oder Schimmel im Haus als erstes Ihren Vermieter informieren. Er leitet weitere Schritte wie einen Schimmeltest durch einen Schimmelgutachter mit Schimmel Messgerät und die Schimmelbekämpfung ein und kümmert sich gegebenenfalls um eine Mauerwerksabdichtung bei Schimmel in der Wohnung oder bei Schimmel im Keller um das Keller trockenlegen oder eine Kellerabdichtung von innen um aufsteigende Feuchtigkeit und daraus resultierende feuchte Wände zu beseitigen. Sollte das nicht der Fall sein, kann eine Mietminderung schimmelbedingt gerechtfertigt sein.
Sind Sie stattdessen Hausbesitzer, müssen Sie sich selbst um feuchte Kellerwände, Schimmelfarbe und das gesamte Schimmel beseitigen kümmern. Damit diese auch wirklich gelingt, sollten Sie sich an unserer Schritt für Schritt Anleitung zum Schimmel beseitigen orientieren. Behandeln Sie dieses Problem nicht stiefmütterlich. Ihre Gesundheit wird es Ihnen danken.
Da der Schimmelpilz nur in feuchter Umgebung entstehen und gedeihen kann, spielt folgerichtig die Beseitigung von Feuchtigkeit die zentrale Rolle bei der Schimmelpilzbekämpfung. Man sollte unbedingt etwaige Defekte an Wasserleitungen, Heizleitungen und Abwasserleitungen beseitigen lassen und klären, ob es ersichtliche Konstruktionsmängel am Gebäude gibt. Das können fehlerhafte Bauwerksabdichtung oder Konstruktionsmängel in Bezug auf den Mindestwärmeschutz sein. Die Anschaffung eines Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsmessers kann dabei helfen, die empfohlene relative Raum-Luft-Feuchte von nicht mehr als 50 % und eine konstante Raum-Luft-Temperatur von +20°C (bzw. von +22°C in Bädern) einzuhalten.
Regelmäßiges, kontrolliertes Durchlüften aller Räume, besonders im Winter, ist ein Muss. Um Wohnräume effektiv zu lüften, sollte man die Fenster vollständig öffnen. Einen intensiven Luftaustausch stellt man her, indem man die Fenster auf gegenüber liegenden Hausseiten gleichzeitig öffnet. In der Regel reicht es aus, Räume auf diese Art drei Mal täglich mindestens 5 Minuten zu lüften.
Die Beseitigung von Schimmelpilzen mittels Chemikalien ist beliebt, bekämpft aber nur die Symptome und nicht die Ursachen. Ohne eine Veränderung im Wohnverhalten hat man nämlich ganz schnell wieder Besuch vom Schimmel. Vorsichtig müssen Sie bei berühmten Hausmitteln wie Spiritus-Essig-Mischungen sein. Sie schaden oft mehr, als dass sie nutzen. Besonders wenn Nutzerfehler, wie mangelnde Beheizung und Lüftung, mit Bauwerkfehlern zusammentreffen, sollte man stattdessen einen Bausachverständigen einschalten. Der kann nämlich auch klären, inwieweit Baumängel hauptsächlich für den Schimmelpilzbefall zuständig sind und ob entsprechend Mietminderung beantragt werden kann.
Grundsätzlich gilt: Größere Schäden sollten durch Fachleute begutachtet werden!
In jedem Fall ist es ratsam, den Vermieter sofort bei Entdeckung des Schadens zu benachrichtigen. Ein Anrecht auf Mietminderung entsteht aber nur, wenn einwandfrei bewiesen werden kann, dass es vor allem Konstruktionsfehler und nicht falsches Wohnverhalten sind, die den Schaden verursacht haben. Und das kann eben nur der Sachverständige klären. Seien Sie also nicht zu voreilig. Sonst hat man statt einer Mietminderung nämlich plötzlich eine Kündigung seitens des Vermieters auf dem Tisch!