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Tipps für die Steuererklärung – So bekommen Sie Geld zurück

Tipps für die Steuererklärung – So bekommen Sie Geld zurück

Viele von uns kennen es: Der Juli rückt immer näher und damit auch die Deadline für die Steuererklärung. Die ist nämlich spätestens am 31. Juli beim Finanzamt abzugeben. Neben dem Stress und Zeitdruck hat die Steuererklärung aber auch ihre Vorteile und kann uns bares Geld versprechen. Wie das klappt und was Sie unbedingt bei der Erstellung beachten sollten, verraten wir Ihnen in unseren Steuertipps.

1. Darum ist eine Steuererklärung für Sie sinnvoll

Die Steuererklärung klingt im ersten Moment nach viel Arbeit und ist so gar nicht beliebt bei uns Steuerzahlern – zu unrecht. Stellt man es nämlich richtig an, bekommen wir einiges an Geld zurück. Immerhin zahlen wir eine Vielzahl an Steuern und Pauschalbeträgen, die gar nicht genau auf unsere Einkommensverhältnisse abgestimmt sind. Legen Sie aus diesem Grund dem Finanzamt in Form von einer Steuererklärung Ihre Einkünfte und auch Ausgaben, wie Fahrtkosten und ähnliches, offen. Nur so ist es möglich, etwas wiederzubekommen. Dabei müssen Sie nicht einmal zwingend einen Steuerberater aufsuchen. Erstellen Sie stattdessen einfach selbst. Entweder Sie nutzen dafür die kostenfreien Papierformulare der Finanzverwalter oder gehen den elektronischen Weg. Das geht zum einen über eine kostenpflichtige Steuersoftware, wie der WISO Steuererklärung, oder direkt online über das vom Finanzamt angebotene Programm Elster. Wir haben für Ihre erste Steuererklärung Tipps zusammengestellt, welche Kosten Sie angeben können.

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Rentner müssen eine Einkommensteuererklärung machen, wenn sie mit ihrer Rente den Grundfreibetrag von 9000 Euro übersteigen. Demnach ist inzwischen jeder vierte Rentner steuerpflichtig.

2. Wer muss sie machen?

Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Sind Sie zum Beispiel ein ganz normaler Arbeitnehmer, ist Ihre Einkommensteuer in der Regel bereits mit der monatlichen Lohnsteuer verrechnet. Also ist eine zusätzliche Erklärung beim Finanzamt unnötig. Anders verhält es sich, wenn Sie einen Lohnsteuerfreibertrag haben, Lohnersatzleistungen erhalten oder sich in einer bestimmten Steuerklasse befinden. Auch wenn Sie im Vorjahr eine Abfindung bekommen haben oder ein Selbstständiger, Landwirt, Vermieter oder Rentner sind, sind Sie dazu verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen.

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3. Wann ist die Steuererklärung freiwillig?

Eine Einkommensteuererklärung wird allerdings nicht nur von Leuten beim Finanzamt eingereicht, die dazu verpflichtet sind. Das geht nämlich auch freiwillig, wenn Sie das Gefühl haben, Geld zurück bekommen zu können. Das ist vor allem der Fall, wenn Sie als Arbeitnehmer hohe Ausgaben haben, die Ihrem Beruf geschuldet sind. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten, das Kaufen von Arbeitsmaterialien und Fachbüchern. Und auch eine Ausbildung oder das Studium, die Kinderbetreuung, Kirchensteuer und Spendengelder können Sie zum Teil von der Steuer absetzen. Es wird sogar darüber diskutiert, ob Mehrkosten für Nahrungsmittel absetzbar sein sollten. Dabei ist vor allem die Diätverpflegung gemeint, wenn man an Lebensmittelunverträglichkeiten leidet. Die ist in der Regel sehr teuer und versetzt Ihrem Geldbeutel einen harten Schlag. Befassen Sie sich daher unbedingt mit diesem Thema. Es lohnt sich ganz sicher.

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4. Die Steuererklärung richtig angehen – So bekommen Sie Geld zurück

Wollen auch Sie zum ersten Mal eine Steuererklärung machen und mit ein paar Steuer Spar Tipps Geld sparen? Dann haben wir einige Tipps und Tricks für Sie zusammengestellt. Mit denen können Sie auch ohne Hilfe Steuererklärung und Co selbst erledigen. Besorgen Sie sich einfach die nötigen Formulare vom Finanzamt oder ein aktuelles Steuerprogramm und schon kann es losgehen. Mit unseren Tipps für die Steuererklärung sollte dabei nichts mehr schief gehen.

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Tipp 1: Die Altersvorsorge absetzen

Wer auf seinen Lohnzettel schaut, wird schnell erkennen, dass er eine relativ hohe Summe für die Altersvorsoge abgeben muss. Das nehmen wir natürlich mehr oder weniger gern in Kauf, da wir wissen, dass die Altersvorsorge ein sehr wichtiges Thema ist. Setzen Sie diesen Posten also schon jetzt als Sonderausgaben von der Steuer ab. Das funktioniert zwar nicht bei allen Vorsorgeleistungen, Riester-Verträge und Rürup-Verträge werden vom Finanzamt aber akzeptiert.

Tipp 2: Umzugskosten angeben

Sind Sie im letzten Jahr berufsbedingt umgezogen? Dann können Sie diese Kosten von der Steuer absetzen. Wenn Sie nämlich näher an Ihren Arbeitsplatz ziehen, werden diese Ausgaben vom Finanzamt als Werbungskosten verbucht. Die Entfernung spielt dabei keine Rolle. Lediglich der Arbeitsweg muss sich um eine Stunde für Hin- und Rückweg verringern.

Mit den richtigen Steuertipps können Sie bares Geld sparen.

Tipp 3: Die Entfernungspauschale berechnen lassen

Die Entfernungspauschale ist für alle Pendler ganz besonders wichtig. Hier können Sie nämlich Ihre Fahrtkosten absetzen, die für den Arbeitsweg anfallen. Berechnen Sie dafür einfach die einfache Strecke, die Sie jeden Tag zurück legen. Achten Sie allerdings darauf, dass der Hin- und Rückweg nicht doppelt gezählt wird. Die Kilometerzahl tragen Sie dann unter dem Punkt „Werbungskosten“ ein. Pro Kilometer können Sie mit einem Betrag von 30 Cent rechnen. Bei einer Strecke von beispielsweise 45km pro Tag kommen so schnell mehr als 2.000 Euro im Jahr zusammen.

Tipp 4: Die Kinderbetreuungskosten absetzen

Wer Kinder hat, hat monatliche KiTa-Beiträge zu zahlen, damit das Kind betreut ist und man selbst überhaupt erst zur Arbeit fahren kann. Doch auch diese Kosten können Sie bei der Steuer angeben. Pro Kind können Sie so bis zu zwei Drittel der Kosten, maximal aber 4.000 Euro pro Jahr, absetzen und damit Steuern sparen.

Tipp 5: Haushaltsnahe Dienstleistungen verrechnen

Ein weiterer Punkt, der für manche von uns interessant ist, sind die haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu gehört unter anderem der Lohn für eine Putzfrau oder den Hausmeister. Wichtig ist dabei allerdings, dass Sie Belege vom jeweiligen Dienstleister benötigen und die Summe nicht bar gezahlt, sondern überwiesen haben müssen. Nur so erkennt das Finanzamt diese Sonderausgaben an.

Tipp 6: Handwerkerkosten angeben

Auch wenn in Ihrer Mietwohnung oder im Eigenheim ein Schaden war, der von Handwerkern behoben wurde, können Sie deren Arbeitslohn bis zu 20 Prozent von der Steuer absetzen. Die Obergrenze beträgt in diesem Fall 1200 Euro. Akzeptiert werden vom Finanzamt Arbeiten, die der Wartung und Reparatur dienen. Schauen Sie also als Bewohner eines Mietshauses ruhig mal in Ihre Nebenkostenabrechnung. Die Kosten, die Ihr Vermieter unter Handwerkerleistungen dort veranschlagt hat, können Sie ebenfalls geltend machen.

Tipp 7: Ehrenämter anführen

Ein letzter, aber gar nicht so uninteressanter Punkt ist die Ausübung eines Ehrenamtes. Sind Sie zum Beispiel Trainer einer Sportmannschaft oder Leiter einer anderen Organisation? Dann können Sie die dafür anfallenden Kosten ebenfalls bei der Steuererklärung geltend machen. Das wird dann als Übungsleiterpauschale verbucht und kann für bis zu einer Höhe von 2.400 Euro verrechnet werden.

5. Mit Steuertipps Geld sparen

Wie Sie sehen, gibt es so einige Punkte, die Sie angeben können, wenn es darum geht, Ihre Steuern berechnen zu lassen. Dazu gehören zum Beispiel Pauschalbeträge, die Sie beim Arbeitsweg veranschlagen können. Aber auch Ihre Altersvorsorge, Dienstleistungen im Haushalt und die Kinderbetreuung sollten Sie unbedingt beim Finanzamt geltend machen.

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Wer sich trotz unserer Tipps nicht alleine an die Steuererklärung traut, kann sich auch professionelle Unterstützung holen. Der Lohnsteuerhilfeverein ist eine preiswerte Alternative zum oft teuren Steuerberater. Beim Lohnsteuerhilfeverein zahlen Sie jährlich nur einen Mitgliedsbeitrag, der sich nach Ihrem Bruttojahreseinkommen berechnet. Wenn Sie weniger verdienen, zahlen Sie also auch weniger. Doch egal für welchen Weg Sie sich entscheiden: Wenn Sie bei der Steuererklärung einige Tipps und Kniffe im Auge behalten, können Sie sicher ein Paar Euro von der Steuer absetzen und somit zurückbekommen.

6. Ratgeber und Anleitungen für die Steuererklärung

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