Mehr Infos.

ⓘ Hinweis: Produktauswahl, Finanzierung und Bewertungsverfahren

Stiefkindadoption: Alles zum Antrag, Ablauf und den Kosten

Stiefkindadoption: Alles zum Antrag, Ablauf und den Kosten

Bei einer Stiefkindadoption nehmen Sie das Kind des Partners als Eigenes an. Der Grund dafür kann sehr unterschiedlich sein. Oftmals geht es darum, als Familie angesehen zu werden. Manchmal spielt das Sorgerecht eine Rolle. Und in vielen Fällen ist das Erbrecht für Stiefkinder ein triftiger Grund, eine Adoption anzustreben. Möchten Sie aktuell eine Stiefkindadoption beantragen? In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen, und wie die Stiefkindadoption grundsätzlich funktioniert.

1. Was ist eine Stiefkindadoption?

Die sogenannte Stiefkindadoption bezeichnet die Tatsache, dass Sie das leibliche Kind Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin adoptieren möchten. Stiefeltern sind gesetzlich betrachtet in keiner Weise mit dem Kind des Ehepartners verwandt. Somit haben Sie auch keine Sorgerechtsansprüche und auch wenn es um das Erbrecht geht, gibt es keinerlei Verbindung.

» Mehr Informationen

Möchten Sie, dass das Stiefkind wie Ihr leibliches behandelt wird, dann ist dafür die sogenannte Stiefkindadoption notwendig. Dadurch erlangen Sie dann auch die Rechte und Pflichten, die das leibliche Elternteil von Grund auf hat. Das ist vor allen Dingen im Hinblick auf die Unterhaltspflicht sowie das gesetzliche Erbrecht entscheidend. Dazu kommt, dass nach der Stiefkindadoption der Familienname in der Geburtsurkunde des Kindes als Geburtsname eingetragen wird. Bei der Entscheidung sollten Sie aber stets im Blick behalten, dass eine Adoption eine endgültige Angelegenheit ist, die Sie nicht mehr rückgängig machen können. Daher sollten Sie also gründlich abwägen, ob für das Kind durch eine Adoption auch Nachteile entstehen könnten.

2. Die Gründe für eine Stiefkindadoption sind vielfältig

Familie im Wald

Stiefkindadoption bringt Familien näher zusammen.

Als Stiefelternteil sind Sie mit Ihrem Stiefkind nicht verwandt und somit besitzen Sie auch kein Sorgerecht. Das lässt sich nur dann ändern, wenn Sie das Kind adoptieren. Dann sind Sie gleichgestellt – mit allen Rechten und Pflichten. Es gibt sicherlich viele verschiedene Gründe, die für eine Stiefkindadoption sprechen. Das können beispielsweise folgende sein:

  • Das Kind soll mit den leiblichen Kindern gleichgestellt sein
  • Der leibliche Elternteil ist verstorben
  • Zu dem leiblichen Elternteil besteht keinerlei Kontakt
  • Das andere Elternteil ist unbekannt

3. Welche Voraussetzungen müssen für die Stiefkindadoption erfüllt sein?

Tipp
Das Bundesverfassungsgericht hat zwischenzeitlich entschieden, dass auch gleichgeschlechtliche Partner künftig die Kinder des Partners adoptieren dürfen. Sofern das Paar in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, ist eine Stiefkindadoption möglich. Allerdings gelten hier einige Besonderheiten, die zu beachten sind. Hier sollten Sie sich bei Bedarf separat informieren.

Bevor Sie eine Adoption beantragen, müssen Sie sich mit den Voraussetzungen auseinandersetzen. Am allerwichtigsten bei der Adoption ist mit Sicherheit, dass es stets um das Wohl des Kindes geht. Das sieht auch das Gesetz so: Die Stiefkindadoption ist nur dann sinnvoll, wenn sich die Lebensbedingungen für das Stiefkind verbessern. Dazu gehört, dass sich die Bindung als Familie verstärkt und Sie beide als vollwertige Eltern wahrgenommen werden. Rechtlich müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen, wenn Sie einen Stiefkindadoption Antrag abgeben möchten:

  • Damit Sie Ihr Stiefkind adoptieren können, müssen Sie ein Mindestalter von 21 Jahren überschreiten.
  • Der Altersunterschied zu Ihrem Stiefkind darf nicht höher als 40 Jahre sein.
  • Sie sind mit dem leiblichen Elternteil mindestens 1 Jahr verheiratet.
  • Das Kind muss bereits gemeinsam mit Ihnen in einem Haushalt leben.
  • Beide leiblichen Elternteile müssen einer Stiefkindadoption zustimmen. Ohne Zustimmung geht es nicht. Das andere Elternteil muss also eine „Freigabe“ für die Adoption erteilen. Diese Freigabe muss notariell beglaubigt sein.
  • Das Kind muss der Adoption zustimmen, wenn es das 14. Lebensjahr überschritten hat. Bei einem jüngeren Kind wird die Erlaubnis von dem gesetzlichen Vormund erteilt.
  • Eine maximale Altersgrenze gibt es nicht. Wenn das Kind bereits volljährig ist, spricht man jedoch von einer Erwachsenenadoption.

4. Welche Dokumente sind für den Stiefkindadoption Antrag notwendig?


Wenn Sie die Adoption beantragen wollen, ist es nötig, dass Sie Auskunft über Ihre aktuelle Situation geben. Bei Bedarf können Sie sich bei dem Jugendamt oder dem Notar informieren, welche Unterlagen nötig sind. Normalerweise werden bei der Stiefkindadoption folgende Dokumente verlangt:

  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunde des Stiefkindes
  • Einkommenssteuerbescheinigung
  • Führungszeugnis
  • Sie und das Stiefkind müssen ärztlich begutachtet werden
  • Aktueller Gerichtsbeschluss über die Sorgerechtsregelung
  • Eine notariell bestätigte Einwilligung der leiblichen Eltern.

5. Wie ist der Ablauf der Stiefkindadoption

Mutter küsst Kind

Der Aufwand der Stiefkindaoption lohnt sich.

Wenn Sie sich entschieden haben, das Kind Ihres Partners zu adoptieren, dann wenden Sie sich bestenfalls direkt an die Adoptionsstelle des Jugendamtes. Dort beraten Sie die Mitarbeiter ausführlich über den Ablauf der Adoption. Der nächste Schritt führt Sie zu einem Notar – dieser muss bei dem Familiengericht einen Adoptionsantrag stellen. Sobald das Gericht den Antrag vorliegen hat, wird eine Adoptionsstelle beauftragt. Diese wiederum kümmert sich um die Befragung der Familienmitglieder. Diese Familienbefragung hat den Sinn, die Gründe für die Adoption zu ermitteln und herauszufinden, ob die Stiefkindadoption im Sinne des Kindes ist. Dazu müssen beide Partner einen Fragebogen ausfüllen. Der sogenannte „Lebensbericht“ umfasst verschiedene Themen. Hier müssen Sie sowohl Angaben zu Ihrer eigenen Kindheit als auch zu dem Verhältnis Ihrer Eltern machen.

Währenddessen nimmt das Jugendamt Kontakt zu dem anderen Elternteil des Kindes auf und wird um eine schriftliche Stellungnahme bitten. Denn ohne Einwilligung des leiblichen Vaters oder der leiblichen Mutter ist keine Adoption möglich. Nachdem alles geprüft wurde, entscheidet das Gericht über den Antrag der Stiefkindadoption. Sofern die Adoption genehmigt wird, geht dieser Beschluss an das örtliche Standesamt. Dort wird die Adoption in das Familienstammbuch eingetragen und abschließend wird auch die Geburtsurkunde des adoptierten Kindes geändert.

6. Was kostet eine Stiefkindadoption?

Sicherlich machen sich viele Eltern Gedanken über die Kosten, die bei einer Stiefkindadoption unweigerlich auf Sie zukommen. Sie müssen definitiv bedenken, dass Dokumente sowie Abschriften immer mit einer Gebühr belegt sind. Rechnen Sie pro Urkunde mit durchschnittlich 6 Euro – oder einer Gesamtsumme von rund 30 Euro. Der Notar benötigt die Einwilligung des leiblichen Elternteils, wofür Sie rund 30 Euro einrechnen sollten. Darüber hinaus fallen weitere Notarkosten dafür an, dass er das Adoptionsantrag Formular ausfüllt – kalkulieren Sie mit 70 Euro. Weiter geht es mit Untersuchungen sowie Attesten. Wenn Sie alles zusammenrechnen, sollten Sie davon ausgehen, dass Sie die Stiefkindadoption schlimmstenfalls um die 300 Euro kostet. Am Ende ist das jedoch ein individueller Faktor, der von verschiedenen Punkten beeinflusst wird.

» Mehr Informationen

7. Wie lange dauert die Stiefkindadoption?

Wie viel Zeit die Adoption in Anspruch nimmt, hängt von mehreren Faktoren ab. Generell können Sie mit einem Zeitfenster von 6 bis 18 Monaten kalkulieren. Denn die einzelnen Stellen benötigen mitunter eine gewisse Bearbeitungszeit. Sofern der leibliche Elternteil seine Zustimmung verweigert, dann kann sich das Verfahren noch sehr viel mehr in die Länge ziehen. Umso komplexer der Fall ist, desto länger dauert es am Ende auch, bis die Stiefkindadoption endgültig bearbeitet ist.

» Mehr Informationen

8. Weiterführende Literatur zum Thema

Keine Produkte gefunden.

» Mehr Informationen

Keine Produkte gefunden.


Keine Produkte gefunden.


Weitere interessante Artikel

Bildnachweise: © zimmytws – stock.adobe.com, © teksomolika – stock.adobe.com, © auremar – stock.adobe.com

Kommentiere diesen Haushaltstipp

Bitte füllen Sie alle Felder aus