Geld durch Steuervorteile sparen: Die wichtigsten Änderungen für Familien 2023
Im Verlauf des Jahres 2022 verzeichnete das Statistische Bundesamt eine durchschnittliche Steigerung der Verbraucherpreise in Deutschland um 7,9 Prozent im Vergleich zu 2021. Diese Preisanstiege stellen für viele Familien eine erhebliche finanzielle Belastung dar.
Daher gewinnt das Wissen um wichtige gesetzliche Veränderungen, von denen Familien potenziell steuerliche Vorteile ableiten können, zunehmend an Bedeutung, denn diese Änderungen haben das Potenzial, den Geldbeutel von Familien spürbar zu entlasten. Eine entsprechende Übersicht, welche Änderungen 2023 in Kraft treten, geben wir Ihnen in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
1. So hoch ist ab 2023 das Kindergeld pro Kind
Das Kindergeld gewährleistet die grundlegende Versorgung von Kindern ab ihrer Geburt bis mindestens zu ihrem 18. Geburtstag. Vor allem Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen profitieren davon.
» Mehr InformationenWährend eines Jahres wird das Kindergeld zuerst an die Eltern ausgezahlt. Im Zuge der jährlichen Einkommensteuerveranlagung überprüft das Finanzamt automatisch, ob die Freibeträge für Kinder oder das erhaltene Kindergeld für die Eltern vorteilhafter sind. Ein eigener Antrag ist hierfür nicht nötig.
Eine erfreuliche Neuigkeit für alle Eltern: Ab dem 1. Januar 2023 wird das Kindergeld für die ersten drei Kinder auf 250 Euro pro Monat angehoben. Zuvor betrug es 219 Euro für die ersten beiden Kinder und 225 Euro für das dritte Kind.
Wenn eine Familie also Anspruch auf Kindergeld für drei Kinder hat, erhält sie ab 2023 insgesamt 750 Euro pro Monat. Vorher waren es 663 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 13 Prozent.
Wer wissen möchte, wie sich die Erhöhung des Kindergeldes in seinem individuellen Fall auswirkt, kann dafür mit einem Lohnsteuer-Rechner seine aktuellen Abgaben berechnen und mit den historischen Daten aus dem Jahr 2022 vergleichen.
2. Erhöht sich auch der Kinderfreibetrag?
Zusammen mit dem Kindergeld wird auch der Kinderfreibetrag im Jahr 2023 angehoben. Es gibt zwei Arten von Freibeträgen:
- den Kinderfreibetrag
- und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung.
Diese Freibeträge sollen Eltern dabei unterstützen, das Existenzminimum ihrer Kinder steuerfrei zu halten.
Im Jahr 2022 betrug der Kinderfreibetrag 5.620 Euro, also 2.810 Euro pro Elternteil. Für 2023 hat sich dieser Betrag auf 6.024 Euro erhöht und liegt somit bei 3.012 Euro pro Elternteil.
Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bleibt hingegen im Jahr 2023 unverändert bei 2.928 Euro und damit 1.464 Euro pro Elternteil. Insgesamt bedeutet das eine Erhöhung der Kinderfreibeträge von 8.548 auf 8.952 Euro pro Jahr.
Eltern können entweder Kindergeld oder Kinderfreibeträge erhalten, nicht beides gleichzeitig. Welche Option für die Eltern vorteilhafter ist, wird automatisch durch die Günstigerprüfung während der jährlichen Einkommensteuerveranlagung für jedes Kind ermittelt.
Tipp: Im Gegensatz zum Kindergeld, für das ein Antrag ab der Geburt des Kindes gestellt werden muss, ist dies für den Kinderfreibetrag nicht nötig. Eine Ausnahme besteht, wenn die Steuererklärung eingereicht wird – dann muss die „Anlage Kind“ ausgefüllt werden.
3. Erhöhung des Ausbildungsfreibetrages um fast 30 Prozent
Für die meisten Eltern hat es hohe Bedeutung, die frühzeitige Entwicklung ihrer Kinder optimal zu unterstützen.
Neben der Förderung von Bewegung und Aktivität ist eine qualitativ hochwertige Bildung ebenso entscheidend für einen erfolgreichen Lebensweg.
Der Staat fördert dieses Ansinnen mit dem Ausbildungsfreibetrag. Hierbei handelt es sich um eine steuerliche Entlastung, die während der Ausbildungszeit anfallende finanzielle Belastungen mindern soll.
Ab 2023 erhöht sich dieser Betrag zum ersten Mal seit 1980 von bisher 924 Euro auf insgesamt 1.200 Euro jährlich.
Tipp: In der Steuererklärung muss der Ausbildungsfreibetrag in der „Anlage Kind“ unter „Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes“ eingetragen werden.
4. Auch der Sparerpauschbetrag steigt
Gerade in Zeiten der Teuerung ist es wichtig, einen besseren Umgang mit Geld zu erlernen. Dazu gehört unter anderem auch das Wissen, in welchen Fällen Sparkonten steuerfrei sind.
Der Sparerpauschbetrag, früher als Sparerfreibetrag bekannt, stellt sicher, dass Kapitaleinkünfte bis zu einer festgelegten Grenze in Deutschland steuerfrei bleiben. Dies betrifft unter anderem Einnahmen wie Zinsen und Dividenden.
Ab 2023 erhöht sich der Freibetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro, was einem Anstieg von etwa 25 Prozent entspricht. Für gemeinsam veranlagte Eheleute steigt er von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.
Hier ein Beispiel zur Verdeutlichung: Angenommen, ein Ehepaar erzielt in einem Jahr Kapitalerträge von 3.000 Euro.
- Zuerst werden die 2.000 Euro des Sparerpauschbetrags abgezogen.
- Auf die übrigen 1.000 Euro werden 25 Prozent an Kapitalertragssteuer, also 250 Euro, fällig.
- Hinzu kommen allerdings noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Kapitalertragssteuer sowie eventuell die Kirchensteuer.
5. Verlustrechnung zwischen Ehepartnern ohne Verlustbescheinigung
Die Verlustverrechnung zwischen Ehepartnern ermöglicht es, Kapitalverluste eines Ehepartners mit den Kapitalgewinnen des anderen zu verrechnen. Dadurch kann die steuerliche Belastung reduziert werden.
Die Ehepartner müssen dafür zusammen veranlagt sein und ein gemeinsames Konto für die betroffenen Wertpapiere führen.
Die Verluste können dann mit Gewinnen des Partners aus dem Kapitalvermögen verrechnet werden, was die Steuerschuld mindert. Diese Regelung hilft, finanzielle Verluste abzumildern und die Gesamtsteuerlast des Ehepaars zu optimieren.
Bisher musste dafür jedoch extra eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt werden. Rückwirkend für 2022 ist es jedoch künftig möglich, Verluste aus dem eigenen Depot mit Gewinnen aus dem Depot des zusammenveranlagten Ehepartners direkt in der Steuererklärung zu verrechnen.