Kindeswohlgefährdung: Gewalt gegen Kinder erkennen, melden und helfen
Haben Sie ein Kind in Ihrem Umfeld, das auffällig erscheint oder typische Anzeichen von Gewalt in der Familie zeigt? Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollten Sie auf keinen Fall wegschauen, sondern aktiv werden und diesem Kind helfen. Wir erklären Ihnen, woran Sie Kindeswohlgefährdung erkennen und welche Anlaufstellen für Sie da sind, wenn Sie einen Verdacht melden wollen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Was ist Kindeswohlgefährdung?
- 2. Kindeswohlgefährdung: Welche Arten gibt es?
- 3. Kindeswohlgefährdung: Woran lässt sich eine Gefährdung erkennen?
- 4. Kindeswohlgefährdung melden: So handeln Sie richtig
- 5. Gefährdung des Kindeswohls: Muss ich aktiv werden?
- 6. Kindeswohlgefährdung melden: Was passiert dann?
1. Was ist Kindeswohlgefährdung?
Das Gesetzt besagt, dass Kinder das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben. Laut Definition (BGB § 1666) wird von einer Kindeswohlgefährdung gesprochen, wenn das geistige, körperliche oder seelische Wohl beeinträchtigt oder bedroht ist. Sowohl Eltern als auch Erziehungsberechtigte sind in der Pflicht, dieses Kindeswohl zu erhalten und dafür zu sorgen, dass es dem Kind gut geht.
» Mehr InformationenWenn eine Gefährdung vorliegt, ist das Jugendamt der Ansprechpartner. Auch hier definiert das Recht genau, wie Hilfe auszusehen hat. Laut § 8 des Sozialgesetzbuches muss das Jugendamt aktiv werden, wenn eindeutige Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Sofern dieser Verdacht bestätigt wird, ist das Familiengericht dafür zuständig, weitere Maßnahmen zu beschließen. Es kann beispielsweise veranlasst werden, dass die Eltern gewisse Hilfsangebote wahrnehmen müssen. In sehr schweren Fällen führt die Kindeswohlgefährdung dazu, dass die elterliche Sorge entzogen wird. Das folgende Video geht noch einmal auf die Details ein:
2. Kindeswohlgefährdung: Welche Arten gibt es?
Gesetzlich wird zwischen verschiedenen Arten der Kindeswohlgefährdung unterschieden. Zumal die Grenzen oftmals auch verschwimmen und es nicht selten ist, dass in Familien mehrere Formen von Kindeswohlgefährdung auftreten:
» Mehr Informationen- Vernachlässigung
Von Vernachlässigung wird gesprochen, sobald die Bedürfnisse von Kindern oder auch Jugendlichen unzureichend befriedigt werden. Hierbei geht es vorwiegend um Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Sicherheit sowie Förderung. - Seelische Gewalt
Eltern, die gegenüber ihren Kindern extreme Verhaltensmuster aufweisen, üben seelische Misshandlung aus. Wird Kindern sowie Jugendlichen kontinuierlich zu verstehen gegeben, dass sie wertlos, ungewollt, unnütz und voller Fehler sind, wirkt sich das auf die seelische Gesundheit aus. - Körperliche Gewalt
Körperliche Gewalt kann sehr unterschiedlich ausfallen. Bereits eine Ohrfeige stellt eine Art von Gewalt dar. Generell wird von körperlicher Gewalt gesprochen, wenn es um treten, schlagen oder die fehlende Versorgung bei Krankheiten sowie Verletzungen geht. - Sexueller Missbrauch
Zu dieser Form Missbrauch zählen alle sexuellen Handlungen an Kindern oder Jugendlichen, die von Erwachsenen vorgenommen werden.
3. Kindeswohlgefährdung: Woran lässt sich eine Gefährdung erkennen?
Eine reine Vermutung alleine genügt natürlich noch lange nicht, um in eine Familie einzugreifen. Haben Sie den Verdacht, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann sollten Sie die Situation sehr gut beobachten.
Versuchen Sie, das Kind im Auge zu behalten und seien Sie kritisch. Sicherlich sind vor allen Dingen körperliche Merkmale sehr auffällig. Aber auch das Verhalten des Kindes kann ein Indiz sein, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Sofern Sie die Möglichkeit haben, sollten Sie versuchen, mit dem Kind zu sprechen und Vertrauen aufzubauen. Auf diese Weise kann es Ihnen gelingen, dass sich das Kind Ihnen gegenüber öffnet und erzählt, welche Probleme in der Familie bestehen.
Es ist natürlich schwer, die Kindeswohlgefährdung eindeutig zu erkennen. Zumal Kinder sehr individuell reagieren. Es gibt jedoch ein paar Anzeichen, bei denen Sie hellhörig werden und das Kind etwas genauer beobachten sollten:
- Schlafstörungen, Einnässen oder Einkoten
- Blaue Flecken, Knochenbrüche
- Verbrennungen
- Verbrühungen
- Mangelernährung
- Mangelnde Körperhygiene
- Verhaltensauffälligkeiten
- Rückzug
- Aufsässigkeit
- Sexualisiertes / unangemessenes Verhalten
- Selbstverletzung
- Schwierigkeiten in der Schule
4. Kindeswohlgefährdung melden: So handeln Sie richtig
Sicherlich ist es schwierig, Kindeswohlgefährdung zu erkennen. Es erfordert Überwindung, aktiv zu werden. Haben Sie jedoch den Verdacht, dass ein Kind in Ihrem Umfeld gefährdet ist, sollten Sie nicht wegsehen. Das Jugendamt vertritt den Grundsatz: Lieber einmal zu viel melden, als einmal zu viel wegsehen.
» Mehr InformationenDas Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung muss jedoch durchdacht sein. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob das Kindeswohl gefährdet ist, können Sie eine Familienberatungsstelle in Ihrer Umgebung kontaktieren. Die Experten dort sind in der Lage, anhand Ihrer Beobachtungen eine Einschätzung zu geben. Außerdem erhalten Sie dort auch weitere Tipps, wie Sie vorgehen sollten.
5. Gefährdung des Kindeswohls: Muss ich aktiv werden?
Haben Sie Angst, einen falschen Verdacht zu melden und womöglich mit Konsequenzen leben zu müssen, ist das nur zu verständlich. Rechtlich betrachtet sie Sie nicht verpflichtet, eine Kindeswohlgefährdung zu melden.
Anders sieht es bei pädagogischen Fachkräften wie Lehrern und Erziehern aus, die einen regelmäßigen Kontakt mit dem Kind pflegen. Wird eine Kindeswohlgefährdung im Kindergarten erkannt, aber nicht gemeldet, machen sich die Fachkräfte unter Umständen strafbar. Das trifft auf Privatpersonen nicht zu. Sie sollten aber dennoch nicht wegschauen. Immerhin kann es sein, dass ein Kind in Ihrem Umfeld auf Ihre Hilfe angewiesen ist.
Wenn Ärzte Anzeichen der Kindeswohlgefährdung entdecken, müssen sie die ärztliche Schweigepflicht nicht beachten und können die Situation melden.
6. Kindeswohlgefährdung melden: Was passiert dann?
Generell ist das Jugendamt dazu verpflichtet, jeder Meldung nachzugehen, denn der Kinderschutz steht an erster Stelle. Das Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung ist daher auch strikt geregelt.
Das Jugendamt ist in der Pflicht den sog. Schutzauftrag zu erfüllen. Aus diesem Grund, sehen sich die Mitarbeiter des Jugendamts, sofern nötig, die die Situation vor Ort an. Sollte der Verdacht sich bestätigen, werden aktiv Maßnahmen eingeleitet, um das Kind zu schützen.
Bei besonders drastischen Umständen haben die Mitarbeiter entsprechende Befugnisse. Allerdings ist eine kurzfristige Kindesentziehung nicht ganz so einfach zu realisieren. Diese Entscheidung muss nämlich durch ein Gericht bestätigt werden.
An dieser Stelle muss jedoch erwähnt sein, dass es nur in sehr kritischen Situationen dazu kommt. Das Sorgerecht zu entziehen, ist immer die letzte Option. In erster Linie versucht das Jugendamt, die familiären Konflikte auf andere Art zu lösen und Hilfen anzubieten, um das Familienleben zu verbessern.
7. Weiterführende Literatur zur Kindeswohlgefährdung
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