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Grillen auf dem Balkon – Wann ist es erlaubt?

Grillen auf dem Balkon – Wann ist es erlaubt?

Die Deutschen lieben das Grillen. Vor allem im Sommer, aber auch an warmen Frühlings- und Herbsttagen, wird der Grill herausgeholt und allerlei Leckeres zubereitet. Wer dabei auf dem Balkon grillen möchte oder in einem großen Mietshaus im Hof, muss dabei Rücksicht auf andere Bewohner nehmen. Doch wie ist hier die Rechtslage? Was erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie hier.

1. Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Wen zieht es im Sommer nicht an die frische Luft, um einen schönen Nachmittag oder Abend auf dem Balkon zu verbringen? Dann noch ein schönes Essen zubereiten und etwas Fleisch auf den Grill legen… Diese Situation ist ganz alltäglich und kaum jemand denkt viel darüber nach. Doch gibt es auch hier gesetzliche Vorschriften, die eingehalten werden müssen, sei es aufgrund der Belästigung durch den Rauch oder aufgrund von besonderen Brandschutz Bestimmungen. Was darf man also tun und was ist verboten? Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt oder nicht? Ein generelles Grillverbot auf dem Balkon gibt es nicht. Laut dem Deutschen Mieterbund und dem aktuellen Mietrecht ist Grillen auf dem Balkon sogar ausdrücklich erlaubt – allerdings mit Einschränkungen. Ein Grill mit Holzkohle, der besonders viel Rauch beim Grillen erzeugt, ist in der Regel auf dem Balkon nicht erlaubt und höchstens im Dachgeschoss (oberster Balkon) möglich, wenn der Qualm nach oben abzieht und keine Bewohner stören kann. Auch im Garten und auf der Terrasse muss Rücksicht auf die umliegenden Bewohner genommen werden. Es darf zum Beispiel kein Rauch in andere Wohnungen eindringen. Auch dürfen Bewohner nicht durch zu viel Rauch belästigt werden. Gerade im Sommer gestaltet sich dies nicht immer einfach, zumal genau dann viele Parteien gerne viel grillen. Wie steht es hier um die Rechtslage und was darf man laut Mietrecht? Wie oft ist erlaubt? Hier sind sich die Gerichte uneinig. Während es in einigen Bundesländern vom Landgericht erlaubt wurde, jährlich 20 bis 25 Mal für etwa zwei Stunden und maximal bis 21 Uhr zu grillen, erlauben andere Gerichte es für zweimal im Monat zwischen 17 und 22.30 Uhr oder bis 24 Uhr für insgesamt nur viermal jährlich. Wichtiger als die Häufigkeit ist immer, ob es jemanden stört oder nicht. Wenn Sie einen eigenen Garten haben und kein Nachbar in der Nähe wohnt, können Sie so oft grillen wie Sie wollen. Oder wenn Sie ein eigenes freistehendes Haus mit Balkon haben, können Sie auch hier auf dem Balkon grillen, so oft sie wollen.

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Achtung
Ist das Grillen im Mehrfamilienhaus oder in der Mietwohnung generell im Mietvertrag und in der Hausordnung verboten, dürfen Sie auch mit einem Elektrogrill oder Gasgrill nicht auf Balkon und Terrasse grillen.

2. Was steht im Mietvertrag?

Einige Vermieter regeln das Thema Grillen schon beim Abschluss des Mietvertrages. Hier kann zum Beispiel festgelegt sein, dass das Grillen im gesamten Haus und Hof verboten ist. Das Grillen auf dem Balkon in der Eigentumswohnung ist hier ähnlich geregelt, das gilt auch für das Grillen auf dem Balkon mit Gasgrill.  Wer sich nicht dran hält und trotz Verbot grillt, riskiert eine Abmahnung oder bei mehrmaligem Verstoß sogar die Kündigung. Wie oft Sie grillen und wann, spielt hier überhaupt keine Rolle, wenn es grundsätzlich im Mietvertrag verboten wurde. Steht dagegen nichts im Mietvertrag, können Sie grillen, sofern Sie niemanden damit belästigen.

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3. Wie Sie eine Rauchbelästigung vermeiden

Rauch darf nicht in die Nachbarwohnungen ziehen, denn dieser bleibt oft tagelang in der Wohnung, wenn der betroffene Bewohner gerade nicht zu Hause ist und das Fenster schließen kann. Sinnvoll ist es also, die Nachbarn zu bitten, am Grilltag ihre Fenster zu schließen, damit dies nicht passieren kann. Sind die Nachbarn hier nicht kooperativ oder ist es schlicht unzumutbar bei hohen Temperaturen die Fenster schließen zu müssen, ist ein Gas- oder Elektrogrill die ideale Lösung – besonders auf einem kleinen Balkon ist das die bessere Lösung.

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4. Grillen ganz ohne Rauchentwicklung

Auf dem Balkon empfehlen wir Ihnen grundsätzlich die Verwendung eines Elektro- oder Gasgrills, um jeglichen Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden. Zwar ist der Grillgeschmack dann nicht mehr wie bei einem Grill mit Holzkohle, dafür entsteht dabei aber auch kein Rauch. Das Grillen auf dem Balkon mit Gasgrill erfreut sich nicht zuletzt deswegen einer zunehmenden Beliebtheit.

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5. Geldbuße bei zu viel Rauch

Entsteht beim Grillen zu viel Rauch und dringt dieser in die Nachbarswohnung ein, droht Ihnen sogar ein Bußgeld. Fühlt sich ein Nachbar dadurch gestört, kommt eine Beeinträchtigung im Sinne des Immissionsgesetzes infrage, die mit einem Bußgeld bestraft werden. Ist es der Fall, das viel Rauch in die Wohn- und Schlafräume eindringt, kann man sogar die Polizei rufen.

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6. Fazit

Sie sehen, ein explizites Recht auf Grillen haben Sie nicht. Hier gilt im Zweifel immer, was der Mietvertrag festlegt oder ob sich Nachbarn gestört fühlen. Um Streit mit den Nachbarn verhindern, können Sie sie zur Grillparty einladen oder sie bitten, ihre Fenster zu schließen. Oder Sie verwenden gleich einen geruchsarmen Elektro- oder Gasgrill, grillen nur selten auf dem Balkon und halten dabei auch die Nachtruhe ein. Ob es nun um das Grillen auf dem Balkon in der Eigentumswohnung oder Mietwohnung geht spielt dabei keine Rolle – wichtig ist, dass Sie niemanden stören sowie gesetzliche Vorschriften zum Brandschutz beachten.

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7. Qualmfrei Grillen für den Balkongenuss

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